Dachdecker-Innung Mainz-Bingen

Seminar Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO) gem. Fortbildungsverordnung

Datum :
01.01.2025 bis 31.03.2026
Dauer :
700 Einheiten
Seminarplätze :
25
Teilnehmer :
Für alle angehenden Selbstständigen und Nachwuchsführungskräfte
Leitung :
Seminarkosten :
Kosten und Fördermöglichkeiten
Kursgebühren 6.000,00 €
Prüfungsgebühren 850,00 €
Summe 6.850,00 €
Seminarort :
Bundesbildungszentrum des
Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Kelberger Straße 43 – 59
56727 Mayen
Unterbringung :
www.mayen.de
Programm :
Der Teilzeit-Lehrgang setzt sich aus 4 Bereichen zusammen:

Unternehmensstrategie
VWL
Recht
Unternehmensstrategien planen und umsetzen

Unternehmensführung
Betriebsorganisation
Finanz- und Rechnungswesen
Marketing
Wertschöpfung

Personalmanagement
Personalbeschaffung
Personalplanung
Personalführung
Personalentwicklung

Innovationsmanagement
Im Innovationsmanagement muss im Rahmen einer schriftlichen Projektarbeit eine betriebswirtschaftlich komplexe Problemstellung dargestellt und ein Lösungsentwurf erstellt werden. Die Ergebnisse der Projektarbeit werden dann im Rahmen einer Präsentation mit anschließendem Fachgespräch präsentiert.

Kursdauer
Teilzeit-Unterricht: Januar 2025 bis März 2026

Der Unterricht findet überwiegend in Präsenz statt. Teilweise gibt es auch Online-Termine.
Der Unterrichtsplan ist so abgestimmt, dass die betrieblichen Anforderungen hier mit einfließen. Im Regelfall gibt es Unterrichtsblöcke Mittwoch/Donnerstag und Donnerstag/Freitag/Samstag.
Im Anschluss daran findet die Abschlussprüfung statt.

Zulassungsvoraussetzungen
Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder
den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung oder
einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister und zur Industriemeisterin, Fachwirt und Fachwirtin, Fachkaufmann und Fachkauffrau, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker und Staatlich geprüften Technikerin oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Gem. der gültigen Prüfungsordnung gibt es noch mehrere Voraussetzungen, die zur Zulassung befähigen. Bitte wenden Sie sich gerne an uns, wir werden eine Prüfung veranlassen.

 

   Noch genügend freie Plätze

 

 





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